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   StGH Baden-Württemberg, 30.10.2014 - 1 VB 56/14   

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StGH Baden-Württemberg, 30.10.2014 - 1 VB 56/14 (https://dejure.org/2014,31963)
StGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30.10.2014 - 1 VB 56/14 (https://dejure.org/2014,31963)
StGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30. Oktober 2014 - 1 VB 56/14 (https://dejure.org/2014,31963)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung einer Gemeinde zur vorläufigen Überlassung der Stadthalle Weinheim für den Bundesparteitag der NPD

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung einer Gemeinde zur vorläufigen Überlassung der Stadthalle Weinheim für den Bundesparteitag der NPD

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lto.de (Kurzinformation)

    NPD darf Parteitag doch in Weinheim abhalten

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Einstweilige Anordnung zur Überlassung der Stadthalle Weinheim für Parteitag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2015, 154
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 31.03.2004 - 1 BvR 356/04

    Versagung vorläufigen Rechtsschutzes ohne Durchführung einer auch im

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 30.10.2014 - 1 VB 56/14
    Je schwerer die sich daraus ergebenden Belastungen wiegen, je geringer die Wahrscheinlichkeit ist, dass sie im Falle des Obsiegens in der Hauptsache rückgängig gemacht werden können, umso weniger darf das Interesse an einer vorläufigen Regelung oder Sicherung der geltend gemachten Rechtsposition zurückgestellt werden (vgl. BVerfGE 35, 382 - Juris Rn. 55; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 31.3.2004 - 1 BvR 356/04 -, Juris Rn. 19 m.w.N.).

    Gefährdet eine fehlende Sachverhaltsermittlung grundrechtlich geschützte Rechtspositionen und werden diese durch die Verfahrensgestaltung unterlaufen, darf das Verwaltungsgericht nicht davon absehen, seinen Aufklärungspflichten nach § 86VwGO nachzukommen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 31.3.2004 - 1 BvR 356/04 -, Juris Rn. 24).

  • BVerfG, 10.07.1990 - 2 BvR 470/90

    Aschendorf

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 30.10.2014 - 1 VB 56/14
    Die Entscheidung über die Auslagenerstattung für das Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beruht auf § 60 Abs. 4 StGHG (vgl. BVerfGE 82, 310).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 30.10.2014 - 1 VB 56/14
    Eine Ausnahme hiervon besteht, wenn dem Beschwerdeführer ein Verweis auf dieses Verfahren nicht zumutbar ist (vgl. BVerfGE 134, 106 - Juris Rn. 28), insbesondere wenn dem Beschwerdeführer ein schwerer und unabwendbarer Nachteil entstünde, falls er zunächst auf den Rechtsweg verwiesen würde (vgl. StGH BW, Urteil vom 17.6.2014 - 1 VB 15/13), etwa wenn durch einen Vollzug der Maßnahme die beabsichtigte Grundrechtsausübung endgültig verhindert würde (vgl. BVerfGE 69, 315 - Juris Rn. 54).
  • BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvQ 19/04

    Inhaltsbezogenes Versammlungsverbot

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 30.10.2014 - 1 VB 56/14
    Ergibt die Prüfung im Eilrechtsschutzverfahren, dass eine Verfassungsbeschwerde offensichtlich begründet wäre, läge in der Nichtgewährung von Rechtsschutz der schwere Nachteil für das gemeine Wohl im Sinne des § 32 Abs. 1 BVerfGG (vgl. BVerfGE 111, 147- Juris Rn. 14 f.).
  • BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11

    Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 30.10.2014 - 1 VB 56/14
    Eine Ausnahme hiervon besteht, wenn dem Beschwerdeführer ein Verweis auf dieses Verfahren nicht zumutbar ist (vgl. BVerfGE 134, 106 - Juris Rn. 28), insbesondere wenn dem Beschwerdeführer ein schwerer und unabwendbarer Nachteil entstünde, falls er zunächst auf den Rechtsweg verwiesen würde (vgl. StGH BW, Urteil vom 17.6.2014 - 1 VB 15/13), etwa wenn durch einen Vollzug der Maßnahme die beabsichtigte Grundrechtsausübung endgültig verhindert würde (vgl. BVerfGE 69, 315 - Juris Rn. 54).
  • StGH Baden-Württemberg, 17.06.2014 - 1 VB 15/13

    Spielhallen

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 30.10.2014 - 1 VB 56/14
    Eine Ausnahme hiervon besteht, wenn dem Beschwerdeführer ein Verweis auf dieses Verfahren nicht zumutbar ist (vgl. BVerfGE 134, 106 - Juris Rn. 28), insbesondere wenn dem Beschwerdeführer ein schwerer und unabwendbarer Nachteil entstünde, falls er zunächst auf den Rechtsweg verwiesen würde (vgl. StGH BW, Urteil vom 17.6.2014 - 1 VB 15/13), etwa wenn durch einen Vollzug der Maßnahme die beabsichtigte Grundrechtsausübung endgültig verhindert würde (vgl. BVerfGE 69, 315 - Juris Rn. 54).
  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 30.10.2014 - 1 VB 56/14
    Je schwerer die sich daraus ergebenden Belastungen wiegen, je geringer die Wahrscheinlichkeit ist, dass sie im Falle des Obsiegens in der Hauptsache rückgängig gemacht werden können, umso weniger darf das Interesse an einer vorläufigen Regelung oder Sicherung der geltend gemachten Rechtsposition zurückgestellt werden (vgl. BVerfGE 35, 382 - Juris Rn. 55; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 31.3.2004 - 1 BvR 356/04 -, Juris Rn. 19 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.10.2014 - 1 S 1855/14

    Zur Genehmigung einer Veranstaltung - hier: Bundesparteitag der NPD - in einer

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 30.10.2014 - 1 VB 56/14
    Mit Beschluss vom 16. Oktober 2014 (1 S 1855/14) wies der Verwaltungsgerichtshof die Beschwerde zurück.
  • BVerfG, 30.05.1984 - 2 BvR 617/84

    Wahlwerbung/WDR

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 30.10.2014 - 1 VB 56/14
    Dies gilt jedoch dann nicht, wenn nach den obwaltenden Umständen eine Entscheidung in der Hauptsache - hier der Verfassungsbeschwerde - zu spät kommen würde und dem Antragsteller in anderer Weise ausreichender Rechtsschutz nicht mehr gewährt werden könnte (vgl. BVerfGE 67, 149 - Juris Rn. 11).
  • VG Karlsruhe, 10.09.2014 - 6 K 1670/14

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung: Anspruch einer Bundespartei auf

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 30.10.2014 - 1 VB 56/14
    Der in der Folge gestellte Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wurde vom Verwaltungsgericht Karlsruhe mit Beschluss vom 10. September 2014 (6 K 1670/14) abgelehnt.
  • BVerfG, 20.05.2014 - 2 BvR 2512/13

    Effektiver Rechtsschutz im Strafvollzug (Blutuntersuchung; HIV-Test ohne Wissen

  • BVerfG, 09.01.2002 - 2 BvR 2124/01

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei unterlassenem Änderungsantrag gem §

  • BVerfG, 27.11.2008 - 1 BvR 2450/06

    Zur Möglichkeit der Untersagung verbotenen Glücksspiels innerhalb der von der

  • VerfGH Baden-Württemberg, 15.03.2022 - 1 VB 156/21

    Erfolgreicher Eilantrag einer Spielhallenbetreiberin bzgl der Duldung des

    Bei offenem Ausgang muss der Verfassungsgerichtshof die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. VerfGH, Beschlüsse vom 21.1.2019 - 1 GR 1/19 -, Juris Rn. 21 und - 1 GR 2/19 -, Juris Rn. 22; StGH, Beschluss vom 30.10.2014 - 1 VB 56/14 -, VBlBW 2015, 154).

    Der nach § 37 Abs. 2 Satz 2 Hs. 2 RVG im Regelfall einzusetzende Wert wird wegen der Bedeutung der Sache - wozu auch der Erfolg des Antrags gehört - hier verdoppelt (vgl. StGH, Beschluss vom 30. Oktober 2014 - 1 VB 56/14 -, Juris Rn. 47; Lenz/Hansel, BVerfGG, 3. Aufl. 2020, § 34a Rn. 79).

  • StGH Baden-Württemberg, 23.03.2015 - 1 VB 56/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde - Verletzung der Garantie effektiven

    Mit Beschluss vom 30. Oktober 2014 (- 1 VB 56/14 - BeckRS 2014, 58150) hat der Staatsgerichtshof eine einstweilige Anordnung erlassen.
  • StGH Baden-Württemberg, 25.09.2015 - 1 VB 57/15

    Wegen unzulässiger Vorwegnahme der Hauptsache erfolglose Eilanträge auf

    Dies gilt nur dann nicht, wenn nach den obwaltenden Umständen eine Entscheidung in der Hauptsache - hier der Verfassungsbeschwerde - zu spät kommen würde und dem Antragsteller in anderer Weise ausreichender Rechtsschutz nicht mehr gewährt werden könnte (vgl. BVerfGE 67, 149 - Juris Rn. 11; StGH, Beschluss vom 30.10.2014 - 1 VB 56/14 -).

    Die Entscheidung über die Auslagenerstattung für das Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beruht auf § 60 Abs. 4 StGHG (vgl. StGH, Beschluss vom 30.10.2014 - 1 VB 56/14 - BVerfGE 82, 310).

  • VerfGH Baden-Württemberg, 21.01.2019 - 1 GR 1/19

    Ablehnung eines eA-Antrags bzgl des weiteren Ausschlusses eines

    a) Bei der Prüfung der Begründetheit eines Antrags nach § 25 Abs. 1 VerfGHG haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Maßnahme vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben (vgl. - auch zum Folgenden - StGH, Beschluss vom 30.10.2014 - 1 VB 56/14 -, VBlBW 2015, 154 [auch abrufbar auf der Internetseite des Verfassungsgerichtshofs]).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 03.05.2017 - 1 GR 27/17

    Keine vorläufige Außerkraftsetzung der Erhöhung der Aufwandsentschädigung für

    Bei der Prüfung haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsakts vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben (vgl. StGH, ESVGH 25, 31 ; StGH, Beschluss vom 30.10.2014 - 1 VB 56/14 -, Juris Rn. 22).

    Im Übrigen sind im Eilrechtsschutz die erkennbaren Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde zu berücksichtigen, wenn absehbar ist, dass über den Hauptsacheantrag nicht rechtzeitig entschieden werden kann (vgl. StGH, Beschluss vom 30.10.2014 - 1 VB 56/14 -, Juris Rn. 22).

  • VerfGH Baden-Württemberg, 02.08.2017 - 1 GR 35/17

    Eilantrag des Abgeordneten Dr. Heinrich Fiechtner, MdL, gegen Sanktionen der

    Bei der Prüfung haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsakts vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben (vgl. StGH, Beschluss vom 9.11.1974 - GR 4-13/74 -, ESVGH 25, 31 ; StGH, Beschluss vom 30.10.2014 - 1 VB 56/14 -, Juris Rn. 22).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 05.09.2022 - 1 VB 63/22

    Erfolgreicher Eilantrag auf Duldung des Betriebs einer Spielhalle -

    Bei offenem Ausgang muss der Verfassungsgerichtshof die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. VerfGH, Beschlüsse vom 15.3.2022 - 1 VB 156/21 -, Juris Rn. 19 sowie vom 21.1.2019 - 1 GR 1/19 -, Juris Rn. 21 und - 1 GR 2/19 -, Juris Rn. 22; StGH, Beschluss vom 30.10.2014 - 1 VB 56/14 -, VBlBW 2015, 154).

    Der nach § 37 Abs. 2 Satz 2 Hs. 2 RVG im Regelfall einzusetzende Wert wird wegen der Bedeutung der Sache - wozu auch der Erfolg des Antrags gehört - hier verdoppelt (vgl. VerfGH, Beschluss vom 15.3.2022 - 1 VB 156/21 -, Juris Rn. 27; StGH, Beschluss vom 30. Oktober 2014 - 1 VB 56/14 -, Juris Rn. 47).

  • VerfGH Baden-Württemberg, 17.12.2018 - 1 VB 63/18

    Ablehnung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, mit der eine

    aa) Bei der Prüfung der Begründetheit eines Antrags nach § 25 Abs. 1 VerfGHG haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsakts vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben (vgl. - auch zum Folgenden - StGH, Beschluss vom 30.10.2014 - 1 VB 56/14 -, VBlBW 2015, 154 [auch abrufbar auf der Internetseite des Verfassungsgerichtshofs]).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 21.01.2019 - 1 GR 2/19

    Ablehnung eines eA-Antrags bzgl des weiteren Ausschlusses eines

    a) Bei der Prüfung der Begründetheit eines Antrags nach § 25 Abs. 1 VerfGHG haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Maßnahme vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben (vgl. - auch zum Folgenden - StGH, Beschluss vom 30.10.2014 - 1 VB 56/14 -, VBlBW 2015, 154 [auch abrufbar auf der Internetseite des Verfassungsgerichtshofs]).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 15.02.2016 - 1 GR 11/16

    Verfassungsbeschwerde gegen Landtagswahlrecht sowie vorläufige und vorbeugende

    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung kommt jedoch nicht in Betracht, wenn ein Hauptsacheverfahren nicht anhängig oder von vornherein unzulässig ist (vgl. StGH, Urteil vom 11.9.1971 - GR 2/71 -, ESVGH 22, 1 ; Beschlüsse vom 18. Februar 1993 - GR 4/92 -, Juris Rn.6 ff., vom 8.6.2001 - GR 2/01 -, VBlBW 2001, S. 406 und vom 30.10.2014 - 1 VB 56/14 -, Juris Rn. 22).
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